Die von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betrifft insgesamt rund 22% aller Beschäftigungsverhältnisse, ausgehend von der Entlohnung im Jahr 2021. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Mindestlohneinführung im Jahr 2015, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.
In der Zeitarbeit dürfte diese Quote vermutlich noch höher liegen, da hier bekanntermaßen der Anteil gering qualifizierter Kräfte überproportional hoch ist.
In diesem Zusammenhang haben die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022 beschlossen (wir berichteten). In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro. Damit liegen sie wie schon in der Vergangenheit üblich weit über dem gesetzlichen Mindestlohn, der am 1. Oktober in Kraft treten soll.
Quelle: IAB / iGZ